transfair-europe
europaweite Transporte

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Dienstleistungen der Firma "transfair-europe", Stand 31.03.2020



transfair-europe, Daimlerstrasse 38, 27574 Bremerhaven, 0171-3292 216, E-Mail: transfair-europe@web.de, St.-Nr. 7530302827


  1.    Geltungsbereich

    Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma "transfair-europe",
    nachstehend Dienstleister genannt - mit seinen Vertragspartnern - nachstehend Auftraggeber - genannt.

    Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, 
    gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.
  2. Vertragsgegenstand

    2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung.
    Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien gewollt und wird nicht begründet.

    2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber
    von eventuellen Verpflichtungen frei.

    2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.

  3. Zustandekommen des Vertrages

    3.1 Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrages durch den Auftraggeber (Angebot)
    und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande. Der Auftraggeber ist an die Erteilung des Kundenauftrages (Angebot) zwei
    Wochen gebunden.  HINWEIS: Hier kommt es auf Ihren individuellen Geschäftsablauf an.

    3.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im schriftlichen Auftrag beschrieben.

  4. Vertragsdauer und Kündigung

    4.1 Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.

    4.2 Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von 2 Wochen bis zum Monatsende vereinbart.

    4.3 Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grunde liegt beispielsweise vor, wenn der Auftraggeber
    mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen in Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet der
    Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde 
    bereits auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

  5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner

    5.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom
    Auftraggeber erteilten Auftrag.

    5.2 Der Dienstleister wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen. 
    Die Vertragspartner können im Vertrag einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren.

    5.3 Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrages tatsächlich nicht möglich, so hat der den Auftraggeber
    unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

    5.4 Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal, sofern der Auftraggeber
    nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten verfügt, es sei denn individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart.

    Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch 
    Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf
    für beide Parteien zu gewährleisten.

    5.5 Jeder Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfanges 
    beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrages wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein
    Änderungsantrag des Auftragsgebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleiser bei vorheriger
    Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht.

    Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der verienbarten Bedingungen und 
    Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen
    zustande.

  6. Preise und Zahlungsbedingungen

    6.1 Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Festpreis nach Beendigung oder bei Vereinbarung der Vergütung
    auf Zeit- und Materialbasis monatlich fällig und berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.

    6.2 Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis, insbesondere in Kostenvoranschlägen sind unverbindlich.
    Die einer Schätzung zugrundeliegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des 
    Leistungsumfangs.

    6.3 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.

    6.4 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum
    eingegangen, ist der Dienstleister berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verszugszinsen betragen 7 % p.a. über dem zur Zeit
    der Berechnung geltenden Basiszinssatz.

  7. Haftung

    7.1 Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
    Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den
    Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung
    wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch
    auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
    Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang.

    7.2 Die Regelung des vorstehendenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt 
    der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen
    Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

  8.  Gerichtsstand

    Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

    Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, ist ausschließlich
    Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz (Bremerhaven)

  9.  Sonstige Bestimmungen

    Die Auftragserteilung des Auftraggebers zur Lieferung einer Ware erfolgt bereits  durch die Zusendung der Vollmacht.
    Bestellt der Auftraggeber beim Dienstleister die Lieferung eines von ihm gekauften Gerätes vom Verkäufer  (i.d.R. Verbrauchermärkte)
    zu seinem Verwendungsort, so erhält er am Vortag, in der Regel am Abend vorher zwischen 18.00 h und 22.00 h, telefonisch, oder auf vorhandenem Anrufbeantworter, auf vorhandener Mailbox, als SMS, oder als E-Mail ein sog. 2-Std-Fenster für den darauffolgenden Liefertag.

    Kann der Auftraggeber diesen Termin nicht einhalten und die Lieferung kann dadurch nicht ausgeführt werden, so hat der Auftraggeber die erneute Anfahrt zusätzlich zu den vereinbarten Liefergebühren zu bezahlen. Ist der Auftraggeber bei der endgültigen Lieferung dazu nicht bereit oder nicht in der Lage, so hat der Dienstleister das Recht, die zu liefernde Ware bis zur endgültigen Bezahlung der Gesamtleistung(2. Anfahrt + Lieferung) zurückzuhalten. Für vom Verkäufer (i.d.R. Verbrauchermärkte) ausgelieferte Ware mit versteckten Mängeln wird vom Dienstleister keine Haftung übernommen. Hier hat der Auftraggeber seine Garantieansprüche direkt an der Verkäufer zu stellen. Für Ware, die vom Dienstleister auf dem Transport vom Verkäufer zum Auftraggeber beschädigt wurde, übernimmt der Dienstleister selbstverständlich die Haftung. 


    Bremerhaven, 31.03.2020